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Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Oberhausen ist örtliche Unterstützungsstelle. Im Auftrage der federführenden Krankenkasse, aktuell die BKK ARGE NRW/ BAN c/o VIACTIV Krankenkasse, beraten die Mitarbeiterinnen zu allen Fragen bezüglich der Krankenkassenförderung und nehmen die Anträge auf Förderung der Selbsthilfegruppen entgegen.

Für Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug gibt es zwei Fördermöglichkeiten durch die Krankenkassen: die Pauschalförderung und die Projektförderung.

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren und die Rahmenbedingungen

sowie die entsprechenden Antragsformulare und Verwendungsnachweise für die Selbsthilfeförderung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu den angegebenen Beratungszeiten unter 0208 30 196 20 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Der 31.März ist jeweils die Antragsfrist für die Pauschalförderung von örtlichen Selbsthilfegruppen.

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Oberhausen ist örtliche Unterstützungsstelle für die Selbsthilfeförderung. Daher nehmen wir auch Ihre Anträge entgegen.

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Förderung: von der Beantragung bis zum Verwendungsnachweis.

 

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